Mit der am 30. April in Kraft getretenen neuen Verordnung des Umweltministeriums wurde der sächsische Abschnitt des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens offiziell zum Nationalen Naturmonument erklärt. Somit wird der 42 Kilometer lange Abschnitt des Grünen Bandes in Sachsen mit einer Fläche von 760,8 Hektar nun einheitlich geschützt.
Als Nationale Naturmonumente gelten Gebiete, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen von herausragender Bedeutung sind.
Das Areal war bisher seit 1996 in insgesamt 13 kleinere Schutzgebiete aufgeteilt. Das neue Denkmal ersetzt diese bisherigen Einzelverordnungen und sorgt für klare, einheitliche Regeln. Das Gebiet schützt wertvolle Wälder, Moore und Gewässer als Teil des Grünen Bandes, das mit insgesamt 1.393 Kilometern den größten Biotopverbund Deutschlands bildet. Es stellt für bedrohte Tier- und Pflanzenarten einen essentiellen Rückzugsraum dar. Gleichzeitig bleibt der Streifen durch die erhaltenen Grenzanlagen, Kolonnenwege und Gedenkorte eine historische Erinnerungslandschaft, die als lebendiges Denkmal an die deutsch-deutsche Teilung erinnert.
© Frauke Hennek für NABU
Die Verantwortung für das Gebiet liegt beim Vogtlandkreis als untere Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde. Hierzu erarbeitet die Region gemeinsam mit lokalen Interessenvertretern einen umfassenden Plan für Pflege, Entwicklung und Tourismus. Das sächsische Umweltministerium koordiniert zudem die Zusammenarbeit mit den Ministerien für Kultur, Erinnerung und Tourismus, um die geschichtsträchtige Naturlandschaft für die Bevölkerung nachhaltig erlebbar zu machen.
