Förderung für Naturprojekte – Antragsverfahren für die Förderrichtlinie der LaNU

Der Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, die Pflege wertvoller Biotope und die Erhaltung der natürlichen Umwelt sind wichtige Aufgaben. Die Landesanstalt für Natur und Umwelt (LaNU) Sachsen bietet hierfür Unterstützung: Wenn ein Projekt geplant wird, das dem Natur- und Umweltschutz dient, kann eine finanzielle Förderung beantragt werden.

Grundsätzlich steht die Antragsberechtigung für die meisten Förderprogramme, die über die LaNU abgewickelt werden, jedem offen. Die einzige Ausnahme bildet die unmittelbare Staatsverwaltung selbst. Für den spezifischen Bereich des Grunderwerbs zur Sicherung von Naturschutzflächen ist der Kreis der Antragsberechtigten enger gefasst: Hier können nur Gebietskörperschaften (wie Städte, Gemeinden oder Landkreise) und anerkannte Naturschutzverbände einen Antrag einreichen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt es sich dringend, das vorgegebene Antragsformular für die Hauptförderschwerpunkte entsprechend der Richtlinie zu verwenden. Die Nutzung dieses Formulars, das elektronisch erfasst wird, trägt maßgeblich zu einer beschleunigten Abwicklung bei.

Dem Antrag sollten mindestens folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Angaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

  • ein Nachweis der Gesamtfinanzierung mit detaillierter Gesamtkostenübersicht

  • Angaben zum Durchführungszeitraum

  • ein Flurkartenauszug (Maßstab 1:10.000)

  • eine Einwilligung des Flächeneigentümers

  • ein aktueller Grundbuchauszug

  • sonstige erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen

  • Formular zur Mitteilungsverordnung

  • ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer Ihres Finanzamts).

Wichtig: Ausführliche und gut aufbereitete Unterlagen, gerne auch mit Bildmaterial, helfen den Gutachtern, das geplante Projekt besser zu verstehen und verringern Rückfragen. Sollte kein passendes Antragsformular zur Hand sein oder das Vorhaben nicht den formalen Vorgaben entsprechen, kann das Projekt auch vorab per E-Mail vorgestellt werden. Die Antragstellung wird dann gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf den Weg gebracht.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Ablauf, sind auf der Website der LaNu zu finden: https://www.lanu.de/themen/foerderung/antragsverfahren/antragsverfahren-fuer-die-foerderrichtlinie-der-lanu~ba1497.html