Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels 2021“ noch bis 2. Juli

Die von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen getragene Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ruft im Jahr 2021 zum zehnten Mal dazu auf, Aktivitäten und innovative Maßnahmen zur Stärkung des Fairen Handels einzureichen. Schirmherr des Wettbewerbs ist der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller.

Fairer Handel ist wirkungsvolle Entwicklungszusammenarbeit und zugleich Förderung des Gemeinwesens vor Ort. In ganz Deutschland übernehmen Kommunen globale Verantwortung und setzen sich gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft mit viel Kreativität und Kontinuität für den Fairen Handel ein. Damit leisten sie einen signifikanten Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, der mit dem Wettbewerb in 2021 erneut gewürdigt wird. Gute Beispiele aus der Praxis werden sichtbar und erlebbar gemacht und motivieren andere Kommunen, sich ebenfalls zu engagieren.

Der Wettbewerb 2021 richtet sich an alle Städte, Gemeinden und erstmals auch Landkreise in Deutschland, die durch eigene Aktivitäten vor Ort den Fairen Handel mit anderen Akteurinnen und Akteuren zusammen unterstützen. Als Aktivitäten können sowohl einzelne Aktionen oder Projekte, als auch kontinuierliche Maßnahmen, Leitbilder und Strategien eingereicht werden. Sie müssen jedoch bei Einsendeschluss abgeschlossen (nicht älter als fünf Jahre) oder in der Umsetzung sein.

Eure Teilnahme lohnt sich!

Den zehn Gewinnerkommunen winken Preisgelder im Gesamtwert von 250.000 Euro! Auch alle nicht ausgezeichneten Städte, Gemeinden und Landkreise haben gute Chancen, wertvolle Lospreise zu gewinnen. Diese Preise werden im Rahmen der offiziellen Preisverleihung am 23. September 2021 in Neumarkt in der Oberpfalz unter allen teilnehmenden Kommunen verlost.

Mit der Einreichung einer gültigen Bewerbung bekommen alle Kommunen automatisch die exklusive Teilnahmemöglichkeit an Erfahrungsaustauschen im Jahr 2022. Sie erhalten dadurch Gelegenheit mit Teilnehmenden aus anderen Bewerber- und Gewinnerkommunen in den Austausch zu kommen und sich untereinander zu vernetzen.

Die eingereichten Projekte müssen einen klar erkennbaren Bezug zum Fairen Handel oder der Fairen Beschaffung haben. Hiermit ist die Berücksichtigung und Einhaltung grundlegender Arbeits- und Sozialstandards in der Produktion sogenannter „sensibler Produkte“, wie zum Beispiel Textilien, Natursteine und Lebensmittel aus Ländern des Globalen Südens gemeint. In Abgrenzung hierzu sollte der inhaltliche Schwerpunkt nicht auf dem regionalen und/ oder ökologischen/ biologischen Konsum liegen. Solche Projekte werden nur berücksichtigt, wenn ein Bezug zum Fairen Handel oder der Fairen Beschaffung erkennbar ist.

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular zum Wettbewerb findet ihr hier.