
Online-Seminar für SHK-Fachbetriebe, SHK-Planer, Bauherren, Bauhandwerker und alle Interessierten
Seit Jahresbeginn gab es durch die Einführung der neuen Bundesförderung „Energieeffiziente Gebäude – BEG“ auch Anpassungen für die Förderung von Heizungsanlagen zur (anteiligen) Nutzung erneuerbarer Energien in Neu- und Altbauten.
Folgende Fragen werden, neben den der Teilnehmenden, aufgegriffen
- Wie, wann und wo erfolgt die Beantragung von Fördermitteln für neue Heizungsanlagen zur (anteiligen) Nutzung erneuerbarer Energien.
- Wer darf die Anträge stellen und was beinhalten die technischen Mindestanforderungen für förderfähige Heizsysteme?
- Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?
- Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
- Welche Heizsysteme sind zukünftig noch wirtschaftlich unter Berücksichtigung der neuen CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe?
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