Einen Mehrwert für Sachsen schaffen.
Die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft insgesamt. Aber gerade jetzt müssen wir auch die Herausforderungen des Klimawandels angehen, Umweltschäden vorbeugen sowie Natur- und Ressourcenschutz mitdenken. Die Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« bietet neben konjunkturellen Impulsen die große Chance, durch gezielte Anreize und einem klugen Einsatz der verfügbaren Ressourcen, die Weichen für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum, für eine resiliente Ökonomie und Ökologie sowie für einen klimafreundlichen Transformationspfad zu stellen. Gezielte Investitionen in Treibhausgasneutralität und Anpassung an den Klimawandel, zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt und zum Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele lohnen sich mehrfach. Sie können zusätzliche Nachfrage, Arbeitsplätze und damit einen dauerhaften volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen.
Die Wirtschaft unterstützen, Arbeitsplätze sichern und gleichzeitig Ressourcen, Umwelt und Klima schonen. Mit diesem Ziel hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft die Mehrwert-Initiative »Nachhaltig aus der Krise« gestartet.
Gesucht werden innovative, beispielhafte oder modellhafte Projekte, welche insbesondere die nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stärken, Klimafolgen bewältigen oder in die zukunftsfähige Energieversorgung investieren. Dafür stehen insgesamt 26,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Zu den drei folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden:
I. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Gartenbau, Fischerei und Aquakultur / regionale Wertschöpfung
II. Klimafolgenbewältigung, Vorsorge und Umgang mit Extremwetterereignissen (Dürre, Hitze, Hochwasser)
III. Zukunftsfähige Energieversorgung
Teilnehmen dürfen alle, die mit ihrem Projekt einen Mehrwert für Sachsen schaffen möchten. Dazu zählen insbesondere:
- Unternehmen
- Kommunen
- Verbände und Vereine
- Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen
- Privatpersonen
Behörden des Freistaates Sachsen und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- der Durchführungsort des Projektes liegt im Freistaat Sachsen oder die Wirkung des Projektes erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaates Sachsen
- das Projekt wurde noch nicht begonnen
- die Umsetzung des Projektes ist spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 zu gewährleisten
Hinweise
Projekte können bis einschließlich 31. März 2021 eingereicht werden. Danach werden alle Projekte durch ein Fachgremium bewertet. Eine Information darüber, ob Ihr Projekt ausgewählt wurde, erhalten Sie spätestens im Juni 2021. Mit Erhalt des Auswahlschreibens können Sie im Anschluss einen Förderantrag bei der SAB stellen.
Weitere Informationen zur Teilnahme hier.
Das Formular zur Teilnahme befindet sich hier.