Anträge für Ehrenamtsförderung in 2024 jetzt bis 31.10.2023 einreichen!
Auch im Jahr 2024 vergibt die Bürgerstiftung Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus). Die Antragsphase für das Jahr 2024 ist am 01.09.2023 gestartet. Noch bis einschließlich 31.10.2023 können Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Bürgerstiftung Dresden. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zur Funktionsweise der digitalen Antragstellung finden Sie im Hilfe-Bereich des Portals. Die Mitarbeiter*innen der Bürgerstiftung Dresden stehen Ihnen zudem per Mail (team-wfs@buergerstiftung-dresden.de) sowie zu den Sprechzeiten (Mo-Fr 9:00 – 12:00 sowie Mo-Do 14:00 – 16:00) telefonisch zur Verfügung.