Wie jedes Jahr bringt auch der Wechsel von 2022 auf 2023 gesetzliche Veränderungen für uns. Die Wichtigsten mit Blick auf Nachhaltigkeit haben wir hier von der Verbraucherzentrale für euch.
Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie für Essen to go
- Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden ab dem 01.01.23 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
Lieferkettengesetz tritt in Kraft
- Deutsche Unternehmen sind ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft.
Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch
- Die Kennzeichnung von Haltungsbedingungen soll für erste Produkte Pflicht werden. Ab Sommer 2023 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft und regelt es zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Importierte Produkte fallen also nicht darunter. Es gibt 5 Haltungskategorien: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.
49-Euro-Ticket
- Auf das 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzen werden – egal wo im Land.“
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