Gemeinnützige Organisation können daher ab sofort Zuwendungen für Projekte beantragen, die den Hauptzielen des Bundesprogramms entsprechen: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen. Wichtig ist, dass das Projekt noch in diesem Jahr in Dresden umgesetzt und bis 31.12.2024 abgeschlossen wird. Möglich ist sowohl die Beantragung einer Mikroprojektförderung bis maximal 1.000,00 € mit einem vereinfachten Antragsverfahren als auch von Großprojekten.
Anlässlich des Jubiläums der Friedlichen Revolution können auch Vorhaben zur Förderung beantragt werden, die sich der Erinnerung an dieses Ereignis im Herbst 1989 als Meilenstein für unsere heutige demokratische Gesellschaft und den zentralen Werten der Friedlichen Revolution – Freiheit, Demokratie und Menschenrechte – widmen.
Die Förderanträge müssen bis zum 17. Oktober 2024 bei der Landeshauptstadt Dresden eingereicht werden. Das Projekt kann dann frühestens am 1.11.2024 beginnen. Vorhaben, mit denen bereits begonnen wurde, sind nicht förderfähig.
Empfohlen wird, sich vor Antragstellung durch die Externe Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie beraten zu lassen. Terminvereinbarungen sind unter 0351-20298382 möglich.
Anfragen zum Verfahren beantwortet auch die zuständige Referentin für Demokratie und Zivilgesellschaft in der Landeshauptstadt Dresden, Frau Dr. Günther, unter 0351-4882134.
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