Um Kommunen bei der Nutzung der Potenziale zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Einsparung von Treibhausgasen zu unterstützen, fördert das Bundesumweltministerium kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.
Mit dem Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sollen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter gefördert werden.
Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Bei den Vorhaben sollen die besten verfügbaren Techniken und Methoden zum Einsatz kommen.
Durch ihre bundesweite Ausstrahlung sollen die Vorhaben zudem zur Nachahmung von Klimaschutzprojekten anregen und so weitere Minderungen von Treibhausgasemissionen auslösen.
Der Modellcharakter der Vorhaben soll sich auszeichnen durch:
- hohe Treibhausgasminderung im Verhältnis zur Fördersumme;
- die Verfolgung der klimaschutzpolitischen Ziele des Bundes;
- einen besonderen und innovativen konzeptionellen Qualitätsanspruch;
- den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden;
- die Übertragbarkeit beziehungsweise Replizierbarkeit des Ansatzes sowie
- eine überregionale Bedeutung und deutliche Sichtbarkeit mit bundesweiter Ausstrahlung.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern:
- Abfallentsorgung,
- Abwasserbeseitigung,
- Energie- und Ressourceneffizienz,
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr sowie
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Verbesserte Förderbedingungen beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“
Durch das Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren Akteurinnen und Akteure beim Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten für Förderanträge und Projektskizzen, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Im Überblick:
- Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um zehn Prozentpunkte.
- Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
- Für alle anderen Antragstellenden reduziert sich der Eigenanteil auf 20 Prozent. Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln wird der Anteil auf 5 Prozent gesenkt.
Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiger Wettbewerb
1. Projektskizze einreichen
Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus den innerhalb eines Antragsfensters eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
2. Förderantrag stellen
Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Innerhalb eines Verbundprojekts sind die Förderanträge aufeinander abzustimmen.
Weitere Informationen zum Stellen des Förderantrags finden Sie hier.