Förderung von Kleinprojekten (BNE)

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) fördert ab Veröffentlichung bis 31.12.2021 Projekte der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit, deren Zweck, Ziele und Maßnahmen mindestens einem der folgenden sechs Bildungsfelder der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zugeordnet sind:

– Frühkindliche Bildung

– Allgemeinbildende Schulen

– Berufliche Bildung

– Hochschulen

– Non-formales und informelles Lernen

– Kommune

Die Landestrategie kann hier heruntergeladen werden: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/32399

Zielstellung:

Es werden Projekte gefördert, die eine Maßnahme aus der „Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ umsetzen und damit zur Verwirklichung der dort genannten Ziele aus den sechs aufgeführten Bildungsbereichen beitragen.

Es werden auch Projekte gefördert, die einen messbaren Beitrag zur Umsetzung der Ziele aus der „Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ in den sechs aufgeführten Bildungsbereichen leisten.

Mit mindestens 50 % der Fördersumme sollen sächsische Vereine unterstützt werden, die ihren Sitz im ländlicheren Raum haben und hier wirken bzw. BNE-Maßnahmen von Vereinen gefördert werden, die im ländlicheren Raum Sachsens umgesetzt werden.

Zielgruppen:

Das Programm richtet sich an folgende Zielgruppen-Typen:

1. Bildungsmultiplikator:innen: Erzieher:innen, Lehrende, Multiplikator*innen, Angestellte außerschulischer Lernorte, Verwaltung/Kommune. (In der „Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ ist unter dem Punkt 4 „Prozessgestaltung“ zu finden, dass hinsichtlich der Thematik diese multiplikatorischen Zielgruppen der Bildung erreicht werden sollen!)

2. Einzel-Zielgruppen: Über die Arbeit und Weiterbildung der oben genannten Gruppen werden folglich Kitakinder, Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufen, Berufsschüler:innen und Studierende mit den Inhalten und Themen von BNE erreicht. Außerdem werden auch Zielgruppen aus dem informellen und außerschulischen Bereich avisiert. Hinzu kommen Interessierte kommunaler Bildungsangebote.

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine des Freistaats Sachsen. Die Höchst-Fördersumme pro Projekt beträgt 4.000 Euro. Die Projekte dürfen vor Beantragung noch nicht begonnen haben und müssen spätestens am 31.12.2021 abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Mitteleinsatz auf eigenes Risiko (frühestens zum Eingang der Antragsunterlagen) ist in Ausnahmefällen möglich. 

Die Entscheidung über die Anträge der Vereine erfolgt auf Basis der Sächsischen Haushaltsordnung und der Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken (siehe Punkt 4.2 der Förderrichtlinien, https://nord-sued-bruecken.de/foerderrichtlinie.html). Vorausgesetzt wird die elektronische und postalische Einreichung der vollständigen Unterlagen (Antragsformular, Projektbeschreibung und Ausgaben- und Einnahmen-Plan). In dem Antrag sind die Ausgangslage, Zielgruppe, Wirkungen/Zielstellungen und der Maßnahmenbedarf klar zu beschreiben. Im Antrag sind mindestens Aussagen zur Erreichung von Wirkungen erster Ordnung (Wissenserwerb, Interesse, Sensibilisierung, Reflexion und Erfahrungen von Selbstwirksamkeit) zu treffen.

Angestrebt wird eine Bearbeitungszeit von sieben Werktagen nach Posteingang. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach den eingehenden Projektanträgen. Es können 2021 maximal Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 50.000 Euro gefördert werden.

Die Antragsunterlagen können an info@nord-sued-bruecken.de sowie an Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin gesandt werden.

Die vollständigen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen findet Ihr ab dem 15.07.2021 hier